FAQ
Das Kurhaus ist abhängig von Veranstaltungen geöffnet. Die öffentlichen Veranstaltungen können Sie dem Aktuellen Programm entnehmen. Da das Kurhaus auch für geschlossene Gesellschaften vermietet wird, sind nicht alle Veranstaltungen für die Öffentlichkeit zugänglich.
Eine Übersicht der öffentlichen Veranstaltungen im Kurhaus finden Sie unter dem Menüpunkt „Events & Tickets > Aktuelles Programm“.
Das Kurhaus Bad Salzuflen ist barrierefrei zugänglich und erfüllt die wesentlichen Anforderungen für einen komfortablen Besuch.
In drei Parkhäusern mit fast 1.000 Stellplätzen sowie auf zahlreichen Parkplätzen stehen Ihnen kurhausnah ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Parkhäuser liegen in fußläufiger Erreichbarkeit zum Kurhaus. Für Ihren Besuch im Kurhaus Bad Salzuflen empfehlen wir Ihnen das Parkhaus Kurpark (P2) in der Sophienstraße oder den oberhalb vom Parkhaus gelegenen Parkplatz in der Sophienstraße.
Das Kurhaus verfügt über einen Bistro-Bereich, sowie eine Anlieferküche. Als Mieter können Sie einen der Caterer aus dem Caterer-Pool auswählen, der die kulinarische Verpflegung für Ihre Veranstaltung übernimmt. Ob die Gastronomie bei öffentlichen Veranstaltungen geöffnet ist, ist abhängig vom Veranstalter/Mieter. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich gerne an das Kurhaus-Team.
Assistenzhunde sind bei uns selbstverständlich herzlich willkommen. Wir bitten um Verständnis, dass andere Hunde keinen Zutritt zum Haus haben.
Die Tourist-Information finden Sie im Kurgastzentrum (Parkstraße 20 | 32105 Bad Salzuflen) am Roten Platz, nur wenige Meter vom Kurhaus entfernt. Dort können Sie auch Veranstaltungstickets erwerben.
Veranstaltungstickets können Sie an der Theaterkasse im Kurgastzentrum (Parkstraße 20 | 32105 Bad Salzuflen) erwerben. Je nach Verfügbarkeit können Tickets an der Abendkasse im Kurhaus erworben werden. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Die Abgabe der Garderobe ist bei allen Veranstaltungen in der Regel kostenfrei. Bitte beachten Sie: Die Abgabe dient Ihrer Sicherheit (Brandschutz, Brandlast und Unfallverhütung bei Flucht).
Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltung aus urheberrechtlichen Gründen nicht zulässig. In Einzelfällen kann der jeweilige Veranstalter eine individuelle Regelung treffen, die im Vorfeld kommuniziert wird. Für Medien- und Pressevertreter, die sich vorher beim Veranstalter akkreditiert haben, gilt eine Ausnahmeregelung.
